Die heilpädagogische Förderung mit dem Pferd (HFP) ist ein ganzheitliches Angebot, bei dem die Teilnehmer ihrem Entwicklungsstand entsprechend in alle Abläufe rund um das Tier einbezogen werden.
Der Umgang mit den Tieren in der Natur wirkt sich positiv auf die Bereiche der Wahrnehmung, Motorik, das Fühlen, Denken und die Entwicklung des Sozialverhaltens aus.
Alle Angebote von WALDPFERDE finden ganzjährig draußen inmitten der Natur statt. Das aktive Tun und die Fülle der positiven Erlebnisse steigern das Selbstwertgefühl und stärken die Resilienz.
Der regelmäßigen Teilnahme vorangestellt ist immer ein Kennenlerntreffen. Hierbei geht es um ein persönliches Zusammentreffen aller Beteiligten am WALDPFERDE-Platz und einen ersten Kontakt zu den Tieren.
Auf Grundlage der anschließenden Bedarfsanalyse wird die individuelle Angebotsform (das Setting) festgelegt. Eine gemeinsame Zielvereinbarung wird getroffen. Auf Wunsch der Eltern erfolgt begleitend zum Verlauf der HFP die fachliche Dokumentation bezogen auf die festgelegten Ziele.
Alle Gruppen-Angebote von WALDPFERDE finden als inklusives Angebot statt,
Der zeitliche Rahmen der Einzelförderung beträgt meist 30 bis 45 Minuten. Hier geht es um die ganz individuelle Förderung des einzelnen Teilnehmers.
Je nach Teilnehmerzahl haben Gruppenangebote einen zeitlichen Rahmen von 45 bis 90 Minuten. Das soziale Miteinander steht hier im Vordergrund. Individuelle Ziele werden innerhalb Gruppe thematisiert.
Das heilpädagogische Voltigieren umfasst eine Gruppengröße von bis zu sechs Teilnehmern über eine Dauer von 90 Minuten. Hier geht es um den spielerischen Umgang mit dem Pferd und das Erlernen motorischer Übungen auf dem Pferderücken. Soziale Aspekte und die Selbstwertstärkung stehen im Vordergrund.
Seit April 2022 darf WALDPFERDE unter bestimmten Voraussetzungen "Angebote zur Unterstützung im Alltag" nach §§ 45a und 45b SGB XI (kurz AZUA) durchführen. Diese Entlastungsleistung bezieht sich speziell auf pflegebedürftige Kinder- und Jugendliche und ihre sie pflegenden Angehörigen. Betroffene Teilnehmer, für die ein sogenannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 0) eingestuft wurde, erhalten finanzielle Unterstützung durch die Pflegekassen.
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